Schwerpunkt: Hebesatzsatzung
Zentrales Thema der Sitzung war die neue Hebesatzsatzung für die Jahre 2026 bis 2030. Ein Mitarbeiter des Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern erläuterte die aktuelle Situation zu den Grundsteuermessbeträgen. In Mecklenburg-Vorpommern kommt weiterhin das Bundesmodell zur Anwendung. Solange dieses rechtssicher ist, soll es auch künftig Grundlage der Berechnungen bleiben.
Diskussion zu den Hebesätzen
Im Ausschuss wurde darüber beraten, ob und in welchem Umfang die Hebesätze für die Grundsteuer A und B angepasst werden sollen. Die vorliegende Satzung sieht Hebesätze von 366 % für die Grundsteuer A und 579 % für die Grundsteuer B vor. Damit soll sichergestellt werden, dass das Grundsteueraufkommen künftig das Niveau des Jahres 2024 erreicht und aufkommensneutrale Einnahmen für die Stadt gewährleistet werden.
Da es sich um ein besonders wichtiges Thema handelt, wird der Entwurf zunächst noch in die Fraktionen getragen. Die endgültige Entscheidung soll anschließend in der Bürgerschaftssitzung fallen.
Ausblick: Haushaltsplanungen im November und Dezember
Darüber hinaus informierte Frau Bansemer über den weiteren Zeitplan des Ausschusses. Im November und Dezember stehen die Haushaltsplanberatungen für die kommenden zwei Jahre auf der Tagesordnung. Außerdem ist im Dezember voraussichtlich eine gemeinsame Sitzung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen, um den Jahresabschluss 2024 zu behandeln.

