Verkehrsentwicklungsplan beschlossen
Mit dem Beschluss des Teil III – Maßnahmenkonzeption, Realisierungs-, Monitoring- und Evaluierungskonzept hat die Bürgerschaft einen wichtigen Schritt für die zukünftige Verkehrsentwicklung Wismars gemacht. Der Teil III bildet künftig den Rahmen für die strategische Ausrichtung der Verkehrsentwicklungsplanung.
Der Verkehrsentwicklungsplan wurde in einem umfangreichen Beteiligungsprozess erarbeitet. Neben der Kommunalpolitik wurden wichtige Akteure und Interessenvertretungen sowie Bürgerinnen und Bürger einbezogen. In fünf Lenkungskreis- und neun Arbeitskreisterminen, Workshops und Informationsveranstaltungen wurden die Analysen, Ziele, Strategien und Maßnahmen diskutiert. Zahlreiche Anregungen aus diesem Prozess flossen in die Planung ein. Im Vorfeld der Entscheidung wurde der Entwurf ausführlich beraten. Mehrere Änderungs- und Ergänzungsanträge wurden eingebracht, fanden in den Abstimmungen jedoch keine Mehrheit. Anschließend beschloss die Bürgerschaft den Teil III des Verkehrsentwicklungsplans als Grundlage für die weitere Verkehrsentwicklung der Hansestadt.
Gewerbegebiet Kritzowburg wird weiterentwickelt
Eine weitere wichtige Entscheidung betraf die Sicherung zusätzlicher Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Kritzowburg. Die Bürgerschaft beschloss eine überplanmäßige Bewilligung von rund 2,86 Millionen Euro für den Ankauf entsprechender Flächen. In dem Betrag sind neben den Kaufkosten auch Grunderwerbsteuer und weitere Nebenkosten enthalten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2026/2027. Mit dem Ankauf soll die Hansestadt Flächen für die weitere gewerbliche Entwicklung sichern. Damit schafft die Stadt zusätzliche Möglichkeiten, Gewerbe- und Unternehmensstandorte in Wismar langfristig zu entwickeln.
Weitere Themen
Die Bürgerschaft beauftragte die Verwaltung außerdem mit einer Aufklärungskampagne zum Schutz von Igeln vor den Gefahren durch Mähroboter. Zudem soll eine Änderung der Hundesteuersatzung vorbereitet werden. Vorgesehen sind unter anderem längere Steuerbefreiungen für bestimmte Hunde aus Tierheimen sowie eine mögliche Ermäßigung für übernommene gefährliche Hunde.
