Gestaltungssatzung ändern für mehr Solaranlagen in der Altstadt

In der nächsten Sitzung der Bürgerschaft wird die SPD Fraktion eine Erweiterung der Solarenergienutzung in der Innenstadt prüfen lassen. Hintergrund ist die zunehmende Diskussion über Energieknappheit und Kostensteigerungen.

In der aktuellen Gestaltungssatzung der Hansestadt Wismar heißt es:

§ 11 Solaranlagen:
Solaranlagen auf Dachflächen oder an Fassaden sind zulässig, wenn sie auf der rückseitigen
Dachfläche oder an der rückwärtigen Fassade errichtet werden sollen und sie weder von öffentlichen
Straßen noch von den touristisch besuchten Kirchtürmen der Stadt aus sichtbar oder einsehbar sind.

„Der Ruf nach erneuerbaren Energien wird immer lauter. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass wir als Bürgerschaft durch die Gestaltungssatzung Wismars zusätzlich Hürden aufbauen. So ist auf Dachflächen in der Innenstadt, die lediglich nach dem Besteigen eines Kirchturmes sichtbar sind, die Errichtung von Solaranlagen ausgeschlossen.“ sagt Michael Tiedke, Fraktionsvorsitzender der SPD.

„Selbstverständlich ist uns das Spannungsfeld mit dem Denkmalschutz und der Eigenschaft als Weltkulturerbe bewusst, und wir müssen es berücksichtigen. Aber wir wollen die Verwaltung beauftragen, einen Weg zu finden, der hier mehr Spielräume eröffnet.“