Kurzer Überblick zur Bürgerschaftssitzung am 26.10.2017

Anträge der Fraktionen

Einrichtung von Behindertenparkplätzen an der St.-Georgen-Kirche – CDU-Fraktion

Im Zuge der Umgestaltung des Haupteinganges sollte der Bürgermeister die Schaffung von Behindertenparkplätzen prüfen. Für die Übergangszeit wurde die Einrichtung von mind. 2 Behindertenparkplätzen z.B. am St.-Georgen-Portal vorgeschlagen.

Der Bürgermeister erläuterte, dass die Verwaltung die Ausweisung der geforderten Parkplätze vor dem Fürstenhof derzeit prüft, dadurch aber auch Anwohnerparkplätze wegfallen würden. Hinsichtlich der Neugestaltung des Platzes am Westportal führte er aus, dass dies aus finanziellen Gründen frühestens erst in fünf Jahren erfolgen kann.

Der Antrag wurde angenommen.

Verkehrsberuhigung für die Altstadt – Für-Wismar-Fraktion

Die Hansestadt erarbeitet momentan mit einem Institut ein Verkehrsgutachten für die Gesamtstadt. Die positive Entwicklung der Wirtschaft z.B. auf der Werft bringt ein höheres Verkehrsaufkommen mit sich. Die Gutachter sollen nun bewerten, wie sich die Verkehre weiterentwickeln und welche Maßnahmen zur Entlastung der Verkehrsknotenpunkte umgesetzt werden müssen.

Mitten in die Erarbeitung hat die Fraktion den Antrag gestellt, dass auch die Entlastung des LKW-Verkehres in der Altstadt mitberücksichtigt wird und eine Einbahnstraßenregelung für den Altstadtring ins Spiel gebracht.

Wir halten den Antrag für nicht zielführend, weil das Gutachten kurz vor der Fertigstellung steht und man nicht durch Einzelmaßnahmen in die aktuelle Arbeit eingreifen sollte.

Nach einer längeren Diskussion hat die Fraktion den Antrag zurückgezogen.

Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Philipp-Müller-Straße und Querungshilfe Philipp-Müller-Straße – Fraktion FDP/Grüne

Die beiden Anträge wurden aufgrund des gleichen Sachverhaltes zusammen besprochen. Unser Fraktionsmitglied Sibylle Runge erläuterte die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sowie einer Querungshilfen.

„Fußgängerüberwege sind an Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Dazu müssen Fußgängerzahlen erbracht werden, die diesen Eingriff in die Verkehrslage rechtfertigen, und das ist in mehreren Zählungen nachzuweisen. Es reicht also nicht, dass „viele Studierende und Mitarbeiter zu einer Mittagspause gehen“.

Als von Ihnen angesprochener Warnhinweis käme nur das Gefahrenzeichen 133 „Achtung Fußgänger“ in Frage, und das scheint mir in einer Stadt wie Wismar mit über 40.000 Einwohnern recht fragwürdig.

Dann gibt es den zweiten Antrag von der Fraktion FDP/Grüne. Sie möchten eine Querungshilfe in der Straßenmitte.

Die Philipp-Müller-Straße ist 6 m breit, eine Querungshilfe ist 2 m breit. Damit bleiben nur noch zwei Fahrspuren von jeweils 2 m. D.h. also, der Straßenkörper müsste verbreitert werden, und das auf einer Länge von ca. 50m. Das erfordert größere Planungsmaßnahmen.

So schnell wie ein Antrag geschrieben ist, lassen sich also Wünsche nicht erfüllen.

Ich bin ganz sicher, dass es, wenn die Sanierung der Ph.-Müller-Straße geplant wird, keinen Antrag für dieses Anliegen braucht. Dann werden nämlich die zuständigen Mitarbeiter das Problem bedenken und lösen. Gesehen haben wir das an der Kreuzung Schweriner Straße. Da hat man eine wunderbare Lösung für die Radfahrer geschaffen, die aus der Stadt kommend mit einer eigenen Auffahrt auf den Radweg geleitet werden. Und das ganz ohne Antrag!“

Nach einer längeren Diskussion wurde der Antrag in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen.